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Kurabgabe

Altenkirchen ist seit 04.11.2024 anerkannter Tourismusort in Mecklenburg-Vorpommern. Seit dem 01.05.2025 erhebt die Gemeinde Altenkirchen (Rügen) eine Kurabgabe, um verschiedenen Dienstleistungen rund um Ihren Urlaub zu erbringen, in die weitere Versorgung zu investieren und insgesamt ihren Aufenthalt in Altenkirchen so angenehm wie möglich zu gestalten.

 

Die Kurabgabe ist eine öffentlich – rechtlich Abgabe auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes. Die Verwendung dient zur:

  • Deckung des Aufwandes für die Verwaltung im Fremdenverkehr- und Dienstleistungsbereich

  • Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Unterhaltung der zur Erholungszwecken bereitgestellter öffentlicher Einrichtungen, einschließlich des Strandes und der Sicherheitsvorrichtungen

  • Herstellung, Pflege und Instandhaltung der Erholungszwecken dienenden Infrastruktur

  • Kostenunterstützung im Veranstaltungsbereich

Vergünstigungen für Kurkartenbesitzer in Altenkirchen:

 

Durch die Abgabe der Kurtaxe kommen Ihnen alle Annehmlichkeiten der Gemeinde Altenkirchen zu Gute. Auch dient die Kurkarte für den Ausbau der Rad- und Wanderwege.


Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und gute Erholung in Altenkirchen auf Rügen.


Oliver Reken

Bürgermeister

 

Die Kurabgabesatzung finden Sie hier.